Geltungsbereich & Vertragsabschluss
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Mietverträge zur Vermietung von Maschinen, Geräten, Anhängern und sonstigen beweglichen Sachen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Unsere Angebote sind unverbindlich, falls nicht anders angegeben. Bestellungen können von uns innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Übergabe des Mietgegenstandes angenommen werden.
Übergabe, Einsatzort & Bedienung
Der Mietgegenstand wird in betriebsfähigem Zustand zur Abholung bereitgehalten oder, sofern vereinbart, versendet.
Der Mieter muss uns den genauen Einsatzort angeben und uns über jeden Wechsel unverzüglich in Kenntnis setzen.
Mietgeräte dürfen ausschließlich von sachkundigen Personen bedient werden.
Der Mieter ist verpflichtet, Straßenverkehrsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzvorschriften strikt einzuhalten. Bei Eigentransport ist der Mieter für die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.
Gewerbliche Kunden (Unternehmen) müssen den Mietgegenstand bei Übergabe sofort auf Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und Mängel prüfen.
Mietdauer, Preise & Berechnung
Ein auf bestimmte Zeit abgeschlossenes Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer und ist ordentlich nicht kündbar.
Die Berechnung der Miete erfolgt auf Tagesbasis. Einer Tagesmiete wird eine Schichtzeit von 8 Arbeitsstunden zugrunde gelegt. Darüber hinausgehende Arbeitsstunden werden zusätzlich zu den üblichen Mietsätzen berechnet.
Kraftstoffe und Betriebsstoffe sind im Mietpreis nicht enthalten.
Zeitaufwand für durch den Mieter durchgeführte Wartungs- und Pflegearbeiten wird zur Mietzeit gerechnet.
Transport, Rückgabe & Reinigung
Versendung oder Anlieferung sowie die Rücklieferung an unser Lager erfolgen stets auf Kosten und Gefahr des Mieters.
Wird der Mietgegenstand von uns abgeholt, muss dieser wie bei der Anlieferung verpackt bzw. palettiert an einer unbehindert befahrbaren Stelle bereitstehen.
Verbrauchte Kraft- und Betriebsstoffe sowie fehlendes Zubehör gehen zu Lasten des Mieters und werden in Rechnung gestellt.
Erforderliche Reinigungskosten werden nach Aufwand (mindestens 150,- €) berechnet. Die Entsorgung von Schlamm wird nach Pauschalen abgerechnet.
Pflichten des Mieters & Reparaturen
Der Mieter muss den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung schützen und die fachgerechte Wartung auf eigene Kosten durchführen.
Notwendige Instandsetzungs- und Inspektionsarbeiten sind uns rechtzeitig anzukündigen und durch uns auszuführen.
Reparaturen durch normalen Verschleiß führen wir auf unsere Kosten durch. Repariert der Mieter den Gegenstand eigenmächtig ohne unsere Zustimmung, trägt er die Kosten und haftet für daraus resultierende Schäden sowie den möglichen Verlust der Herstellergarantie.
Der Mietgegenstand darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Pfändungen durch Dritte sind wir sofort (vorab telefonisch, dann schriftlich) zu benachrichtigen.
Versicherung & Selbstbeteiligung
Für Maschinen und Geräte, die entsprechend gekennzeichnet sind (z. B. im Katalog mit Stern), werden 8 % Versicherung zum Mietzins hinzugerechnet.
Nicht als versichert gekennzeichnete Geräte sind unversichert. Schäden oder Verluste an unversicherten Geräten trägt der Mieter, sofern er diese zu vertreten hat.
Die Kaskoversicherung schließt Diebstahl, Unterschlagung sowie Gewaltschäden nicht ein.
Der Selbstbehalt bei Beschädigungen bzw. Verlust liegt bei 2.500,- € netto je Schadensereignis.
Diebstahl und Beschädigung müssen unverzüglich der Polizei und uns angezeigt werden.
Kündigung durch den Vermieter
Wir behalten uns das Recht vor, den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos zu kündigen. Dies gilt insbesondere, wenn der Mieter:
den Einsatzort auf Nachfrage nicht mitteilt,
mit mehr als zwei Mietraten ganz oder teilweise in Verzug ist,
den Mietgegenstand nicht vor Überbeanspruchung schützt oder nicht ordnungsgemäß wartet.